Provisionsverbot – MiFID2-Bestimmungen

Als Berufsverband der deutschen Versicherungswirtschaft haben wir zur Kenntnis genommen, dass in der MiFID2 in den Abschnitten über Interessenkonflikte, allgemeine Grundsätze und Kundeninformationen ein Verbot für Produkt- und Serviceanbieter enthalten ist, Provisionen an unabhängig beratende Vermittler zu zahlen.

Wir raten von einer Übertragung dieses Sachverhaltes auf andere Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen für Privatkunden (PRIPs, IMD2) ab, da damit der Zugang normaler Verbraucher zu einer für sie angemessenen Beratung eingeschränkt würde.

Es wäre dann nämlich nur noch wohlhabenderen Verbrauchern möglich, sich eine für sie angemessene Beratung zu leisten, was zu einem Absinken des Versorgungsniveaus führen würde. Es ist in diesem Zusammenhang zu befürchten, dass darüber hinaus das Angebot an Beratungsleistungen eingeschränkt wird, was den zuvor beschriebenen Effekt noch verstärken würde.

Somit werden die Verbraucher gezwungen sein, ihren Versicherungsschutz über beratungsarme bzw. beratungslose Wege (z.B. das Internet) zu beziehen, womit die Gefahr für sie besteht, nicht bedarfsgerechte Produkte erworben zu haben.

Hinweisen möchten wir auch darauf, dass bei einer dann wohl vom Verbraucher zu zahlenden Beratungsgebühr neben der Versicherungsteuer- auch eine Mehrwertsteuerpflicht entstehen könnte.

Insofern ist aus unserer Sicht von einem möglichen Provisionsverbot abzusehen.

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