Zukunft des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen und der Schließung von Begünstigungsverträgen

Beim Provisionsabgabeverbot handelt es sich aus unserer Sicht, gemessen am Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, um eine zulässige Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit und des Wettbewerbs, da der Versicherungsvermittler trotzdem uneingeschränkt die Produkte anbieten kann, die er für angemessen und wettbewerbsfähig hält. Der Wettbewerb muss aus unserer Sicht über die Produktinhalte, den Preis und die Leistung sowie die Beratungsqualität stattfinden. Den Wettbewerb über Vergütungen und Rabattierungen zu führen wäre kontraproduktiv und würde Vermittler mit hohen Provisionen bevorteilen.

Die in der Vergangenheit im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren genannten Gründe sind durchaus Allgemeinwohlinteressen, die eine Beschränkung von Rechten rechtfertigen. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerung weiterhin mit dem notwendigen Versicherungsschutz versorgt werden kann. Bei einem Wegfall des Provisionsabgabeverbots wäre die aus sozialpolitischen Gründen wichtige Quersubventionierung von Verträgen mit geringen Beiträgen durch solche mit höheren Beiträgen nicht mehr gewährleistet.

Die vorliegende Verbotsnorm folgt dem Gedanken eines sinnvollen Verbraucherschutzes. Bei einem Wegfall bestünde die Gefahr, dass für den Versicherungsnehmer nicht mehr der angemessene Versicherungsschutz im Vordergrund stehen würde, sondern die Höhe einer vom Vermittler an den Versicherungsnehmer zu zahlenden Sondervergütung. Damit könnten für die Versicherungsnehmer zwar Verbesserungen ihrer Liquidität erreicht werden, allerdings würde das Versorgungsziel und die damit verbundene bedarfsgerechte Beratung in den Hintergrund treten.

Insofern würde ein Wegfall der Verbotsnorm Fehlanreize auslösen. Der Versicherungsvermittler würde sich darauf konzentrieren, hoch provisionierte Produkte anzubieten, um bei der Höhe der Provisionsabgabe seine Mitbewerber zu übertreffen. Der Versicherungsnehmer müsste dann aber, durch das insgesamt steigende Provisionsniveau verursachte, höhere Beiträge zahlen bzw. mit geringeren Produktleistungen leben.

Insofern sprechen wir uns für den Erhalt des Provisionsabgabeverbots aus, wobei wir eine momentan diskutierte mögliche direkte gesetzliche Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz begrüßen würden.

Stellungnahme gegenüber der BaFin vom 21.05.2012

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