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10.03.2015 Kategorie: A & E betrieblich

Betriebsrenten stärken


Etwa 60 % der Arbeitnehmer in Deutschland verfügen über eine betriebliche Altersversorgung. In 2015 will Sozialministerin Andrea Nahles Verbesserungen für die bAV auf den Weg bringen, wobei näheres dazu noch nicht bekannt ist.

Während der DGB eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung fordert, lehnt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer einen Zwang ab. Er fordert bessere Rahmenbedingungen, wie beispielsweise höhere steuer- und sozialversicherungsbefreite Beiträge.

Eine Lösung könnte eine Kombination aus sanftem Zwang und besserer Förderung darstellen: Denkbar wäre eine obligatorische Entgeltumwandlung, bei der sich der Arbeitnehmer bewusst gegen eine betriebliche Altersversorgung entscheiden muss. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass die Beteiligungsquoten durch solche Opting-Out-Modelle massiv steigen.

Zudem sollten die Rahmenbedingungen zusätzlich gestärkt werden: heute können Beiträge nur bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds investiert werden. Für hohe Zusatzrenten ist dies zu wenig. Niedrige Zinsen fordern höhere Beiträge.

Besserverdiener laufen zudem Gefahr in der Einzahlungsphase keine Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, jedoch in der Rentenphase solche zu zahlen. Dieser Mangel muss behoben werden.

Die Problematik der begrenzten Beiträge trifft die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage nicht, jedoch steht hier der Arbeitgeber stärker in der Haftung und muss dafür Beiträge an den Pensionssicherungsverein entrichten. Es wäre zu begrüßen, wenn dabei abgeschlossene und verpfändete Rückdeckungsversicherungen beitragsmindernd berücksichtigt würden.


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